UVV Prüfungen gewährleisten bestimmte Sicherheitsstandards

Die UVV Prüfungen befassen sich mit den Themen der betrieblichen Sicherheit und des gewerblichen Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Regelungen sind rechtsverbindlich und wichtig für die Beschäftigten, gerade in gefährlichen Berufen. Die festgelegten Schutzmaßnahmen können für den Arbeitsplatz und das Unternehmen sehr weitreichend sein. So wird bestimmten Unternehmen beispielsweise vorgeschrieben, welche berufsspezifischen Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen für spezielle Berufsgruppen durchgeführt werden müssen. Die darin beschriebenen Regeln und Pflichten sind von den Arbeitgebern und den Beschäftigten zu beachten. Deren Umsetzung und Kontrolle liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften reichen von Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen. Es handelt sich um Verordnungen und Leitfäden zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz und für ihr Verhalten in anderen Bereichen des Unternehmens. Das Ziel von UVV Prüfungen ist die Prävention. Gefährdungen am Arbeitsplatz sollen verhindert, Arbeitsunfälle vermieden und Berufskrankheiten vorgebeugt werden.

Was wird geprüft?
Geprüft werden Maschinen, Bauteile, der gesamte Fuhrpark oder elektrische Anlagen, die für ein sicheres Arbeiten relevant sind: der Zustand besonders verschleißanfälliger Bauteile wie Dichtungen, Bremsen, Laufrollen, Räder und elektrische Installationen. Dazu gehören unter anderem die Einstellungen von Sicherheitsmechanismen und -einrichtungen bei Sicherheitsschleusen, korrekte Wegbegrenzungen für Flurförderfahrzeuge oder auch, dass Arbeitsmittel nicht zweckentfremdet werden.

In welchem Rhythmus müssen die UVV Prüfungen stattfinden?
Anders als bei früheren festen Zeitpunkten werden die Kontrollintervalle heute den betrieblichen Gegebenheiten angeglichen. Auch der Arbeitgeber ist hier gefordert: Er muss eine ausführliche und bindende Gefahrenabschätzung des Unternehmens vornehmen oder diese veranlassen. Für die Prüfintervalle gibt es nur Vorgaben bezüglich der Höchstfristen. Entscheidend ist hier die Risikobewertung. Ein mechanischer Hammer wird daher in kürzeren Intervallen kontrolliert als ein Computer im Büro. Das Verletzungsrisiko an einem PC ist um ein Vielfaches geringer als die Arbeit an einer Maschine. Bei elektronischen Anlagen oder Geräten ist besonders sorgfältig zu handeln. Sie müssen nach Modifikationen oder Instandsetzungen vor dem ersten Einsatz erneut überprüft werden. Ferner verlangen die Verhütungsvorschriften eine nach Herstellerangaben durchgeführte Wartung sowie eine umgehende Reparatur bei auftretenden Mängeln oder Störungen.

Wer darf diese Prüfungen vornehmen und wie werden diese dokumentiert?
Es können sowohl Sachverständige sein, die intern dazu qualifiziert wurden oder externe Experten. Besonders wenn Firmen große Fuhrparks besitzen, ist es ratsam, einen Mitarbeiter intern zum Sachverständigen weiterzuqualifizieren. Kleine Unternehmen können die Prüfung durch externe Fachleute durchführen lassen. Jede durchgeführte Kontrolle muss dokumentiert werden. Nur so kann bei einem Vorfall nachgewiesen werden, dass die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz eingehalten wurde. Der Nachweis wird durch einen Prüfbericht erbracht. In diesem Bericht müssen alle Maßnahmen aufgeführt werden, die zur Einhaltung der UVV getroffen wurden. Damit dient der Prüfbericht als Checkliste für die Durchführung der Prüfung.

Wenn Sie mehr zum Thema UVV Prüfungen erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von GEFATECH besuchen.


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